Aus dem Klimaschutzgesetz (KlSchG) ergibt sich für die KK die Notwendigkeit, eine*n Ansprechpartner*in für Fragen des Klimaschutzes einzusetzen, einen Klimaschutzfonds zu bilden und auszureichen, ein Klimaschutzkonzept (mit einer Gebäudesanierungsplanung) zu entwickeln und die baulichen Vorgaben nach §4 und §7 des KlSchG umzusetzen. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Ansprechpartner*in für Fragen des Klimaschutzes ist die Begleitung, Beratung und Unterstützung der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises bei der Vermeidung von Treibhausgasemissionen im Bereich Gebäude (energetische Sanierung / Heizungserneuerung).
Gemeinden können direkt ihre zuständige Klimakümmer:in zu Maßnahmen, Projekten, Fördermittel und vielen andere Themen kontaktieren und sich beraten lassen.
Hier finden Sie Ihren richtigen Ansprechpartner: