Gefördert wird die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch Klimaschutzmanager*innen. Mit dem Klimaschutzkonzept wird ganz konkret aufgezeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in Ihrer Kommune oder Organisation bestehen. Zudem werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung festgelegt.
Bezuschusst werden Ausgaben für
- Fachpersonal, das heißt ein*e Klimaschutzmanager*in, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird,
- die Vergütung externer Dienstleister für
- die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung,
- die professionelle Prozessunterstützung im Umfang von insgesamt bis zu zehn Tagen, das heißt von circa fünf Tagen pro Jahr,
- Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
- Materialien, auch auf Seiten externer Dienstleister, die benötigt werden, um eine Akteursbeteiligung zu organisieren und durchzuführen,
- Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen sowie Fahrten im allgemeinen Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements.
Und so geht’s:
- Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein integriertes Klimaschutzkonzept vorliegt beziehungsweise Ihre Kommune oder Organisation nicht an einem Klimaschutzkonzept einer höheren Organisationseinheit – etwa Ihres Landkreises – beteiligt ist.
- Um einen Antrag stellen zu können, muss Ihre Kommune oder Organisation neben komplexen Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen auch erhebliche Energie- und Treibhausgaseinsparpotenziale in mehreren Handlungsfeldern aufweisen.
Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- sowie weitere Akteur*innen aus dem kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Handlungsfeldern erzielen können.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie hier oder unter: