Fördermöglichkeiten

Mobilität & Beschaffung

Für die Umsetzung von Projekten in den Bereichen Mobilität & Beschaffung können kirchliche Einrichtungen Fördermittel zur Unterstützung beantragen. Nachfolgend finden Sie einige Informationen dazu. Bei weiteren Fragen oder für eine detailliertere Beratung wenden Sie sich gern an uns.

Förderung durch das Umweltbüro der EKBO

Über den Umweltfond können kleinere Umwelt- und Klimaschutzprojekte in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen gefördert werden.

Ein Zuschuss kann in der Regel nur max. 50% der Gesamtkosten betragen. Die maximale Förderhöhe beträgt in den meisten Projekten 500-1.000 Euro.

Ein Antrag ist jederzeit möglich und ist formlos an das Umweltbüro zu stellen. Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden. Nach Eingang des Antrags wird das Projekt auf Förderfähigkeit geprüft.

Förderung über die Kommunalrichtlinie

Über die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative", kurz auch als "Kommunalrichtlinie" bezeichnet, fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Klimaschutzprojekte auch in kirchlichen Einrichtungen.

Gefördert werden können z.B. Maßnahmen zur Förderung von Fahrradinfrastruktur oder der Austausch von Elektrogeräten (sog. Weiße Ware). Seit 01.01.2022 sind auch Träger der Kinder- und Jugendhilfe antragsberechtigt.

Eine gute Übersicht finden Sie online unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie und www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Zu empfehlen ist auch der „Förderlotse“, der eine zielgruppenspezifische Suche erlaubt – etwa „Religionsgemeinschaft mit Körperschaftsstatus oder deren Stiftungen“ sowie „Kita, Schule, Jugendwerkstatt oder Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe“:  https://www.klimaschutz.de/foerderlotse/de

--------------------------

Weitere Förderprogramme finden Sie online in der Broschüre „Fördergeld für Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien": www.co2online.de/fileadmin/co2/Multimedia/Broschueren_und_Faltblaetter/foerdergeld-2019.pdf

Berliner Förderprogramm für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur (WELMO)

Die Förderrichtlinie des Zuschussprogramms "Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)" wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Daraus ergeben sich folgende Neuerungen für Antragsteller:innen:

  • Änderung des Fördersatzes für die Anschaffung von Inklusionstaxis der Fahrzeugklasse (M1; M2) von 25% auf 35%, maximal 25.000 EUR
  • Förderung von Pedelecs mit 500 EUR
  • Zuschuss für Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM)

Mit WELMO unterstützt das Land Berlin sowohl die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen als auch die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld. 

Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Nutzfahrzeuge, Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes (S-Pedelecs und Kleinkrafträder) mit reinem Batteriebetrieb und mit Brennstoffzellenantrieb (Fahrzeuge mit Plug-In-Hybridantrieb sind ab dem 02.12.2022 nicht mehr förderfähig). Pkw der Klasse M1 werden ausschließlich für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession zur Nutzung als Taxi gefördert. Pkw der Klasse M1 und M2 werden zur Nutzung als E-Inklusionstaxi bezuschusst. Zudem wird die Umrüstung eines bereits angeschafften elektrisch betriebenen Pkw der Klasse M1 und M2 zum E-Inklusionstaxi gefördert.

Ergänzt wird die Berliner Elektromobilitätsförderung durch ein Beratungsangebot zu den Schwerpunktthemen Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier. Weitere Informationen unter:https://www.ibb-business-team.de/welmo/ 

Als „kleine und mittlere Unternehmen“ gelten Unternehmen und Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Der Firmensitz des Antragsstellers muss in Berlin liegen oder eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben. Die angeschafften E-Mobile müssen vorwiegend in Berlin genutzt werden.

Die Fördermittelchancen für öffentlich nutzbare Ladeinfrastruktur sind höher, aber auch für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur könnte eine Anfrage gestellt werden und eine Beratung in Anspruch genommen werden.

 

Beratung über die IBB:

Telefon: 030 / 2125-4480
welmo(at)ibb-business-team.de

Beratung über die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO

Telefon: 030 / 46302-500

info(at)emo-berlin.de

Immobilien

Supan-Umweltfonds der EKBO

Die EKBO verfügt über einen Supan-Umweltfonds, aus dem kleinere kirchliche Projekte im Umwelt- und Klimaschutzbereich gefördert werden können.  Ein Antrag ist jederzeit möglich und ist formlos an das Umweltbüro zu stellen. Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden. Nach Eingang des Antrags wird das Projekt auf Förderfähigkeit geprüft. Ein Zuschuss kann in der Regel nur max. 50% der Gesamtkosten betragen. Die bisher geförderten Projekte sind sehr vielfältig und reichen von Zuschüssen zur Gestaltung von Kleinbiotopen, für Nisthilfen oder Umweltprojekttage bis hin zur Unterstützung von Veranstaltungen im Bereich der Umweltbildung. Wir möchten Sie also ermutigen, uns Ihr Umweltprojekt vorzustellen, falls Sie finanzielle Unterstützung benötigen.

Beachten Sie bitte, dass Baumaßnahmen an kirchlichen Immobilien nicht über den Umweltfonds gefördert werden können.

Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement

Gefördert wird die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch Klimaschutzmanager*innen. Mit dem Klimaschutzkonzept wird ganz konkret aufgezeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in Ihrer Kommune oder Organisation bestehen. Zudem werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung festgelegt.

Bezuschusst werden Ausgaben für
- Fachpersonal, das heißt ein*e Klimaschutzmanager*in, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird,
- die Vergütung externer Dienstleister für
- die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung,
- die professionelle Prozessunterstützung im Umfang von insgesamt bis zu zehn Tagen, das heißt von circa fünf Tagen pro Jahr,
- Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
- Materialien, auch auf Seiten externer Dienstleister, die benötigt werden, um eine Akteursbeteiligung zu organisieren und durchzuführen,
- Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen sowie Fahrten im allgemeinen Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements.

Und so geht’s:
- Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein integriertes Klimaschutzkonzept vorliegt beziehungsweise Ihre Kommune oder Organisation nicht an einem Klimaschutzkonzept einer höheren Organisationseinheit – etwa Ihres Landkreises – beteiligt ist.
- Um einen Antrag stellen zu können, muss Ihre Kommune oder Organisation neben komplexen Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen auch erhebliche Energie- und Treibhausgaseinsparpotenziale in mehreren Handlungsfeldern aufweisen.

Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- sowie weitere Akteur*innen aus dem kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Handlungsfeldern erzielen können.

Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie hier oder unter:

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-von-klimaschutzkonzepten-und-einsatz-eines-klimaschutzmanagements/erstvorhaben-klimaschutzkonzept-und-klimaschutzmanagement

 

Förderprogramm SolarPLUS für Photovoltaik-Anlagen (Berlin)

Mit SolarPLUS wird das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS, das zum 31.08.2022 beendet wird, erweitert und fortgeführt.

Weiterhin werden Investitionen in Stromspeicher durch Zuschüsse unterstützt. So soll der Strom, der auf dem eigenen Dach erzeugt wird, zu einem noch größeren Teil vor Ort genutzt werden können. Die Neuerungen des Programms sollen darüber hinaus helfen, Mieterstromprojekte wirtschaftlicher zu gestalten.

Zudem werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen.
Unterstützt wird auch die Vorbereitung von Solar-Projekten, indem Kosten für die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten anteilig übernommen werden. Das Programm nimmt hier gezielt Unternehmen in den Fokus, die so größere Solarprojekte umsetzen können.
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen, die in Berlin in eine Photovoltaikanlage investieren.

Vom 1. September bis 31. Oktober 2022 können vorläufige Anträge mit einem PDF-Dokument gestellt werden, um den Beginn des Vorhabens zu ermöglichen. Ab dem 1. November 2022 wird das elektronische Antragssystem zur Verfügung stehen.

Folgende Förderungen können Sie beantragen:
Modul A Gutachten – Studien – Konzepte - Beratung
•    A 1 Dachgutachten für Photovoltaik-Projekte
•    A 2 Machbarkeitsstudien
•    A 3 Zähler- und Messkonzepte für Mietstrommodelle
•    A 4 PV-Anlagen & Steuern - Kostenübernahme für Steuerberatungen

Modul B Hauselektrik
•    B 1 Messplätze / Stromzähler für PV-Anlagen.
•    B 2 Zusammenlegung von Hausanschlüssen.

Modul C Stromspeicher
•    C 1 Kauf
•    C 2 Pacht/Leasing.

Modul D Sonderanlagen-Boni
•    D 1 Denkmalgerechte Photovoltaik
•    D 2 Fassaden-Photolvaikanlagen
•    D 3 Gründach-Photovoltaik-Anlagen 

Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Förderung Gründach PLUS (Berlin)

GründachPLUS ist ein Förderangebot der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, mit dem die Lebensqualität in der Hauptstadt durch begrünte Dächer gesteigert wird. Bezuschusst wird die Dachbegrünung von Gebäuden in bestimmten Stadtgebieten von Berlin mit mehr als 100 Quadratmetern Vegetationsfläche.

Was fördert GründachPLUS?
Das Berliner Förderprogramm für Dachbegrünung ist als umfassende Bauförderung zur Herstellung von Dachbepflanzungen, grünen Dachsanierungen, Urban Gardening, Garagendachbegrünung und grünen Dachterrassen angelegt.

GründachPLUS bietet zwei Förderwege für geplante Dachbegrünungsvorhaben:
•    Die Reguläre Förderung und
•    Green Roof Lab Projekte.

Beide zielen auf die Erschaffung von Dachbegrünungen auf Bestandsimmobilien ab, wobei sich die Green Roof Lab-Förderung auf hoch qualitative Vorhaben und solche mit Vorbildcharakter beschränkt.

Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot GründachPLUS finden Sie in der Förderrichtlinie und weitere Informationen hier.

Programm "Effiziente GebäudePLUS" - Förderprogramm für energetische Gebäudesanierung (Berlin)

Ab sofort können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Anträge zum neuen Förderpro­­gramm „Effiziente GebäudePLUS“ gestellt werden. Auf Grundlage der Förderrichtlinie wird die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden in Berlin gefördert. Die Förderung dient der Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen des Gebäudesektors und soll damit zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele des Landes Berlin beitragen. Das Programm richtet sich  in erster Linie an private Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern einschließlich großen Mietshäusern sowie von Gewerbeeinheiten oder Bürogebäuden. 

Das Förderprogramm ist in fünf Fördermodule untergliedert:

  1. Das erste Fördermodul „Wärmeschutz der Gebäudehülle“ umfasst Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden oder die Ertüchtigung oder den Austausch von Fenstern.
  2. Im zweiten Modul wird die Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans gefördert.
  3. Das dritte Fördermodul „Austausch und Optimierung der Anlagentechnik“ umfasst u. a. Maßnahmen zur Optimierung oder Erneuerung von Anlagentechnik wie Heizungs- und Lüftungsanlagen, aber auch die Installation von kleinen Nahwärmenetzen.
  4. Darüber hinaus werden mit dem vierten Fördermodul digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung gefördert.
  5. Mit dem fünften Modul wird die umfassende Sanierung von Gebäuden zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe gefördert.

Die Förderung nach den Modulen zwei und fünf ist nur für Wohngebäude vorgesehen.

Die Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden umfasst je nach Maßnahme bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/effizientegebaeude und https://www.ibb.de/effizientegebaeude.

Förderprogramm ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung - Förderung von Energiegutachten und Energieberatung in Berlin

"ENEO" richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien, die an energetischen Modernisierungsmaßnahmen interessiert sind. Auch kirchliche Einrichtungen können hiervon profitieren. Das Förderprogramm unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin mit Energiegutachten und individueller Energieberatung.

Gefördert wird die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Berlin durch ausgewählte Energieberater.

Für das Energiegutachten gibt es Zuschüsse von bis zu 2.000 €, je nach  Anzahl der Wohneinheiten im betreffenden Gebäude und den tatsächlichen Kosten des Gutachtens. Der Zuschuss wird in zwei Tranchen ausgezahlt. 50% der Förderung nach Erstellung des Gutachtens und 50% nach einer "ENEO"-Energieberatung und der Umsetzung (Fertigstellung) von mindestens einer der empfohlenen Maßnahmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Ab dem 2. Januar 2021 ist die BEG in Kraft getreten und ersetzt somit die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ oder die Tilgungszuschüsse von der KFW. Kirchengemeinden können ab sofort davon profitieren.

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

Im Rahmen des Programms sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), z.B. Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpe etc.
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

 

Je nach Maßnahme können bis zu 45 Prozent der Kosten gefördert werden.

Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, für die Baubegleitung auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid, gedeckelt.  

Bei Nichtwohngebäuden (NWG) betragen die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 15 Mio. Euro; für die Baubegleitung 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 20.000 Euro pro Bewilligung.

Eine Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.

Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen.

Achtung: Die Förderrichtlinie sieht keine Förderung für die Erneuerung von Heizungsanlagen an Sakralgebäuden vor. Eine Klärung dieser Thematik wird zurzeit mit den Fördermittelgeber diskutiert.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Umweltbüro der EKBO - Kontakt

Kontakt

Dr. Jörn Budde
Leiter des Umweltbüros,
Haus 3, 6. Etage, Zimmer 3621
Tel: +49 (0) 30 24344-418
Mobil: 0151 750 497 58
Mail: umweltdontospamme@gowaway.ekbo.de | j.buddedontospamme@gowaway.ekbo.de

Giancarlo Walter

Assistenz und Sachbearbeitung
Haus 3, 1.Etage, Zimmer 3620
Tel: +49 (0) 30 24344-411
Mail: umweltdontospamme@gowaway.ekbo.de | g.walterdontospamme@gowaway.ekbo.de

 

Klimaschutzmanagement:

Janes von Moers

Klimaschutzmanager, Bereich: Immobilien (gesamte Landeskirche) und Grüner Hahn
Haus 3, 1. Etage, Zimmer 3621
Mobil: 0170 148 28 18
Tel: +49 (0) 30 24344-415
Mail: j.moersdontospamme@gowaway.ekbo.de

Beate Corbach

Klimaschutzmanagerin, Bereiche: Mobilität und Beschaffung (gesamte Landeskirche)
Haus 3, 1. Etage, Zimmer 3621
Mobil: 0151 654 402 64
Tel: +49 (0) 30 24344-415
Mail: b.corbachdontospamme@gowaway.ekbo.de

Postanschrift:

Georgenkirchstraße 69-70
10249 Berlin

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt () + J
Ohne Bilder: Alt () + K
Fokus: Alt () + G
Tasten­kombinationen: Alt () + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt () + V
Alles zurücksetzen: Alt () + Y