Dienstfahrrad-Leasing mit Gehaltsumwandlung in kirchlichen Körperschaften

Informationen des Umweltbüros der EKBO für einen ersten Überblick (Stand August 2022)

 

Was ist ein Dienstfahrrad-Leasing mit Gehaltsumwandlung (DF-Leasing)*?

Die Anschaffung und Nutzung eines Fahrrades/E-Bikes über das Modell der Gehaltsumwandlung.  Der/die Arbeitnehmer*in kann einen Teil seines/ihres Gehaltes umwandeln in einen „Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstands“ (= des Rads).

* umgangssprachlich oft Jobrad genannt – auf diesen Seiten steht die Abkürzung DF-Leasing immer für das DF-Leasing-Modell mit Gehaltsumwandlung

Wie wird ein DF-Leasing umgesetzt?

Für ein DF-Leasing schließt der Arbeitgeber* einen Rahmenvertrag ab. Dafür gibt es verschiedene Anbieter, z.B.  HKD Kirchenshop - KirchenFahrrad, Jobrad, Bikeleasing, Mein-Dienstrad.de und weitere.

Der Arbeitgeber schließt mit dem/der Arbeitnehmer*in einen Überlassungsvertrag ab.

* die lohnzahlende Stelle

Wer kann ein DF-Leasing beanspruchen?

Die Berechtigung wird durch den Arbeitgeber festgelegt. Grundlage bildet in der Regel entweder ein unbefristeter Vertrag oder eine zukünftig  mindestens dreijährige Betriebszughörigkeit, da die Laufzeit des Leasing-Vertrages 36 Monate ist. 

Welche weiteren Rahmenbedingungen gibt es?

Das geleaste Rad muss einen Mindestwert haben. Z.B. 749,- bei Jobrad oder 900,- beim HKD-Kirchenshop. Die Auswahl der Marken und Modelle werden durch den Anbieter festgelegt. Beim „HKD-Kirchenshop“ gibt es Fahrrad-Listen mit möglichen Leasing-Rädern. Über andere Anbieter kann man alle verfügbaren Modelle leasen. 

Der/die Arbeitnehmer*in darf das Rad auch privat nutzen.

Die Dauer des DF-Leasings beträgt 36 Monate. Nach Ablauf der 36 Monate gibt es verschiedene Regelungen – oftmals wird eine Übernahme des Rades durch den/die Arbeitnehmer*in zu einem bestimmten Restwert angeboten. Bei der HKD z.B. für 15 – 17% des Listenpreises/UVP. 

Das Rad ist bei einem Fachhändler zu erwerben. Der Kreis der Fachhändler ist abhängig vom DF-Leasing-Anbieter. Beim HKD-Kirchenshop sind es die Fachhändler der EuroRad-ZEG-Gruppe.

Die Entfernungspauschale (Werbungskosten) für die Fahrten zur Arbeit kann weiterhin geltend gemacht werden.

Für S-Pedelecs (Speed-Pedelec – mit einer Geschwindigkeit bis zu 45 km/h, entspricht einem Kleinkraftrad) gelten besondere Regeln.

Welche Vorteile hat das DF-Leasing?

Beachtliche Auswirkungen hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes ergeben sich, wenn durch die  Fahrrad-/E-Bike-Fahrten die Fahrten eines PKW ersetzt werden.

Die gesundheitlichen Auswirkungen des Radfahrens betreffen – einen entsprechenden Fahrstil vorausgesetzt -  Körper und Seele gleichermaßen. Gestärkt werden vor allem das Herz-Kreislauf-System, der Muskelaufbau, das Atem-System, die Psyche und die Gehirnleistung - neben zahlreichen weiteren positiven Folgen.  

Die finanziellen Vorteile betreffen die steuerlichen Vorteile. Die Arbeitnehmer*innen sparen durch steuerliche Vorteile* bis zu 40% vom Listenpreis/UVP. Auf den Internetseiten einiger DF-Leasing-Anbieter kann man seine persönliche Ersparnis – in Abhängigkeit vom gewählten Modell, Bruttomonatsgehalt und Steuerklasse - berechnen.   

Außerdem sparen Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer*innen Sozialausgaben.

Weitere Vorteile:

Über die DF-Leasing-Anbieter werden Versicherungsschutz und regelmäßige Inspektionen angeboten. 

Für den Arbeitgeber entstehen keine Kosten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird durch die DF-Leasing-Anbieter eingerichtet.

*Seit Januar 2020 ist der geldwerte Vorteil bei Leasing-Diensträdern monatlich nur noch mit 0,25% des Brutto-Listenpreises  zu versteuern. (bisher war es 1 %)

Gibt es für mich als Angestellte/n (der EKBO) bereits ein Dienstfahrrad-Leasing-Angebot?

Momentan gibt es für Mitarbeitende der EKBO noch keine Möglichkeit ein Dienstfahrrad-Leasing mit Gehaltsumwandlung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für die Gehaltsumwandlung wäre eine Änderung der geltenden Tarifverträge, sowohl für Angestellte als auch für Ordinierte. Auf dieser Grundlage muss dann im nächsten Schritt ein Rahmenvertrag mit einem der verschiedenen DF-Leasing-Dienstleister geschlossen werden.

Im Rahmen der Weiterarbeit am Klima- und Umweltschutzgesetz der EKBO wird die Einführung eines Angebotes für ein Dienstfahrrad-Leasing mit Gehaltsumwandlung momentan geprüft.

Wenn Sie Interesse an der Nutzung eines DF-Leasings mit Gehaltsumwandlung haben, geben Sie gerne dem Umweltbüro der EKBO, aber auch Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Dienststelle (Bereich Personal) eine entsprechende Information. Für die Einführung eines Angebotes für ein Dienstfahrrad-Leasing mit Gehaltsumwandlung für Mitarbeitende der EKBO kann eine solche Interessensbekundung hilfreich sein.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Dienstfahrrad-Lesasing?

Wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie gerne.

Ansprechpartner

Beate Corbach
Klimaschutzmanagerin
Haus 3, 6. Etage, Zimmer 3621
Tel: +49 (0) 30 24344-415
Mobil: 0151 654 402 64
Mail: b.corbachdontospamme@gowaway.ekbo.de

 

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Giancarlo Walter

Assistenz und Sachbearbeitung
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Klimaschutzmanagement:

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Beate Corbach

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