Förderung über die Kommunalrichtlinie

Über die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative", kurz auch als "Kommunalrichtlinie" bezeichnet, fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Klimaschutzprojekte auch in kirchlichen Einrichtungen.

Gefördert werden können z.B. Maßnahmen zur Förderung von Fahrradinfrastruktur oder der Austausch von Elektrogeräten (sog. Weiße Ware). Seit 01.01.2022 sind auch Träger der Kinder- und Jugendhilfe antragsberechtigt.

Eine gute Übersicht finden Sie online unter: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie und https://www.z-u-g.org/nki/

Zu empfehlen ist auch der „Förderkompass“, der eine themenspezifische Suche erlaubt:  https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderkompass

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Einen Überblick über weitere Förderprogramme finden Sie online: https://www.co2online.de/foerdermittel/liste/energieeffiziente_produktion/

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