26.11.2024
Newsletter November 2024
Drei Jahre nach Einführung des Klimaschutzgesetzes der EKBO wurde zur diesjährigen Herbstsitzung der Landessynode eine Evaluierung der Umwelt- und Klimaschutzarbeit der Landeskirche vorlegt. Anhand des Evaluierungsberichtes wird sichtbar, was in den letzten drei Jahren im Umwelt- und Klimaschutz gemeinsam geschafft werden konnte – und was nicht geklappt hat. Während Umwelt- und Klimaschutz in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich an Relevanz verloren haben, kann die EKBO konkret zeigen, dass der Weg zu mehr Schöpfungsbewahrung gemeinsam weiter fortgesetzt wird, denn auch die Kirche hat die Aufgabe, wie jede und jeder andere auch, Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Das im Jahr 2021 in Kraft gesetzte Klimaschutzgesetz führte in seiner Breite dazu, dass energetische Maßnahmen im Gebäudebereich von der Zielsetzung, über Sanierungsstandards und die Finanzierung bis hin zur Umsetzung handhabbar gemacht, transparent geregelt und fachlich begleitet werden können.
Nachdem zu Beginn oftmals Zuständigkeiten und Abläufe zur Diskussion standen, gibt es mittlerweile diesbezüglich klarere Strukturen in den Verwaltungen und einen Aufwuchs der entsprechenden Kompetenz in den Kirchenkreisen. Mit Unterstützung der Landeskirche wurden strukturelle Änderungen in fast allen Kirchenkreisen angestoßen. So hat ein Großteil der Kirchenkreise seine Finanzsatzung bezüglich der Klimaschutzfonds angepasst, und in mittlerweile 20 von 25 Kirchenkreisen gibt es Klimaschutzbeauftragte als AnsprechpartnerInnen vor Ort, die die Prozesse koordinieren. Alle Kirchlichen Verwaltungsämter nutzen das Grüne Datenkonto. Es sind über 4.000 Gebäude eingetragen und die Datenqualität nimmt deutlich zu.
Über 80 % der insgesamt rund 950 Kirchengemeinden der EKBO beziehen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. Die gebäudebedingten Treibhausgasemissionen aus Strom und Wärme lagen in der gesamten Landeskirche im Jahr 2022 bei 14.332 Tonnen, im Jahr 2023 beliefen sie sich nur noch auf 13.887 Tonnen. Damit lässt sich erstmalig ein Rückgang der Emissionen feststellen. Dieser liegt aber noch deutlich unter dem gesetzlich festgelegten Reduktionsziel für 2045. Insgesamt steigt die Bereitschaft in den Kirchenkreisen und -gemeinden deutlich, sich mit dem Themenfeld auseinanderzusetzen. Zum einen liegt das an den sich verschärfenden gesetzlichen Vorgaben und wirtschaftlichen Gründen sowie der wachsenden Überzeugung, dass ein nachhaltiges Wirtschaften essentiell ist.
Pro Tonne CO2 verfügt das Kirchengesetz eine Klimaschutzabgabe in Höhe von 125 Euro, die jeweils in einen kreiskirchliche Klimaschutzfonds einzuzahlen ist. Aus diesem werden Mittel ausgereicht, um energetische (bauliche) Maßnahmen zu fördern und damit die Treibhausgasemissionen im kirchlichen Betrieb weiter zu reduzieren. Insgesamt rund 3,5 Millionen Euro stehen den Kirchengemeinden damit dafür nun zur Verfügung.
Die Weiterarbeit am Klimaschutzgesetz nach § 10 Absatz 2 in den Bereichen Beschaffung, Mobilität und Land- und Forstwirtschaft zeichnet sich durch eine große Kleinteiligkeit aus. Hinsichtlich einer umfassenden Evaluierung der klimarelevanten Maßnahmen im Bereich Mobilität, Beschaffung und Land- und Forstwirtschaft ist im Klimaschutzgesetz der EKBO keine Erhebung von Emissionen aus diesen Bereichen vorgesehen. Zwar gibt es hier Bemühungen insbesondere der EKD und insbesondere für den Bereich Mobilität, für die Gliedkirchen ein Erfassungs- und Bilanzierungsmodell zu erarbeiten. Eine handhabbare Lösung ist jedoch nicht in Aussicht.
Im Bereich Beschaffung sind in erster Linie Änderungen der Alltagsroutinen notwendig. Dies benötigt oftmals zahlreiche Anläufe und Motivationen, was in den kirchlichen Einrichtungen immer wieder neue Anstrengungen und Aufwendungen mit sich bringt. Bewährt hat sich besonders im Bereich Beschaffung vor allem in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen die gute Zusammenarbeit mit dem Kirchlichen Entwicklungsdienst und dem Siegel „Faire Gemeinde“ als niedrigschwelliges Motivations- und Zertifizierungsprogramm zur Schöpfungsbewahrung und Klimagerechtigkeit gleichermaßen.
Im Bereich Mobilität wurde und wird im Vergleich zu den anderen Bereichen an auffällig vielen verschiedene Maßnahmen gearbeitet. Sie sind Folge der Diversität der Mobilitätssituation der kirchlichen Mitarbeitenden hinsichtlich der genutzten Verkehrsmittel, der Aufgabenbereiche, der privaten Situation und der unterschiedlichen Situationen in städtischen und ländlichen Räumen. Insofern gibt es im Bereich Mobilität keine „Generallösung“, wie es sich im Gebäudebereich anbietet. Als erste grundlegende Maßnahme wurde das Reisekostenrecht der EKBO überarbeitet mit dem Ziel klimafreundliche Mobilität zu fördern. Der Evaluierungsbericht listet eine Reihe weiterer Maßnahmen im Bereich Mobilität auf, beispielsweise die Förderung des mobilen Arbeitens zur Vermeidung von nicht zwingend notwendiger Mobilität von hauptberuflich Mitarbeitenden oder die Durchführung eines Jobrad-Pilotprojektes in zwei Kirchenkreisen der EKBO mit dem Ziel der Prüfung einer flächendeckenden Einführung eines Jobrad-Angebots für alle hauptamtlich Mitarbeitenden der EKBO.
Im Bereich Landwirtschaft liegen große Potenziale für den Klima- und Umweltschutz in einem überarbeiteten Musterpachtvertrag, der die Anforderungen an eine schöpfungsbewahrende Landwirtschaft möglichst umfangreich abbildet sowie gleichzeitig der Diversität der Standorte und der landwirtschaftlichen Pachtbetriebe gerecht wird.
Klima- und Umweltschutz als Bildungsinhalt wurde mittlerweile auch vom Amt für kirchliche Dienste sowie vom Kirchlichen Entwicklungsdienst aufgegriffen und kompetent mitbetreut.
Immer wieder zeigte und zeigt sich die Notwendigkeit, die geplanten Maßnahmen zur Weiterarbeit am Klimaschutzgesetz mit der Situation in den Kirchenkreisen, Kirchengemeinden, Kirchlichen Verwaltungsämtern und anderen kirchlichen Stellen abzugleichen. Besonders fruchtbar hat sich eine gute und verbindliche Kommunikation während der oftmals notwendigen, langen Bearbeitungszeiten erwiesen. Die Rückmeldungen aus den verschiedenen Praxisbereichen waren und sind hilfreich für die Entwicklung von Maßnahmen. Insgesamt ist ein großes gegenseitiges Wohlwollen grundsätzlich für die Themen des Umwelt- und Klimaschutzes im kirchlichen Alltag sowie die verschiedenen Perspektiven bei seiner Umsetzung festzustellen. Die bisherigen Erfahrungen und bereits erarbeitete Ergebnisse und Zwischenschritte sowie vor allem auch das wachsende Bewusstsein für die hohe Dringlichkeit des Umwelt- und Klimaschutzes im kirchlichen Alltag, lassen Hoffnung schöpfen, dass wir auch die zukünftigen und eher größer werdenden Herausforderungen in unserer Landeskirche auf einer guten gemeinsamen Grundlage weiter voranbringen werden.
Den ersten Evaluierungsbericht finden Sie hier zum Downloaden:
https://umwelt.ekbo.de/fileadmin/sites/ekbo-umwelt/uploads/Evaluierung_KlschG.pdf