Mobiles Arbeiten – Grundsätzliche Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes sowie aktuelle Situation in der EKBO

21.11.2024

Newsletter November 2024

Grundsätzlich gilt: Die Vermeidung von Wegen, die mit Fahrzeugen zurückgelegt werden, ist im Vergleich zu möglichen anderen Maßnahmen im Bereich Mobilität die effizienteste Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Je höher der Anteil der PKW-Fahrten der Mitarbeitenden für Dienstfahrten sowie zum und vom Wohnort[1] ist, je länger die gefahrenen Strecken und je geringer der Besetzungsgrad des PKW (größtenteils nur mit einer einzigen Person besetzt), umso höher sind die eingesparten Treibhausgasemissionen und Umweltwirkungen, die durch die Ermöglichung und Inanspruchnahme des mobilen Arbeitens erzielt werden können. Außerdem spielt für die Klimabilanz die vom Arbeitsgeber zur Verfügung gestellte technische Ausstattung eine Rolle. Kann bspw. ein Laptop als Alternative zu einem zusätzlichen Desktop-PC genutzt werden und/oder ist ggfs. nur die Anschaffung eines zusätzlichen Monitors notwendig, ist das mobile Arbeiten bezüglich der Klimabilanz deutlich positiver.

Ab einem täglichen, einfachen Arbeitsweg von 6 km mit dem PKW (oder 18 km dem ÖPNV) wird durch das mobile Arbeiten gegenüber dem Arbeiten im Büro eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen erreicht (siehe Quellensammlung unten). Die genannten Zahlen berücksichtigen u. a., dass für das mobile Arbeiten neue Geräte angeschafft werden müssen und dass ein mobiler Arbeitsplatz in den Wohnungen der Mitarbeitenden nicht automatisch einen Büroarbeitsplatz zu 100 % ersetzt, so dass mehrere Räume z.B. beheizt und beleuchtet werden müssen.

Die Vermeidung von Verkehrswegen durch das mobile Arbeiten trägt hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes nicht nur zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei, sondern gesamtgesellschaftlich auch zur Reduzierung von Luftschadstoffen, Lärmbelastung sowie verkehrsbedingten Unfällen.

Weiterhin kann mobiles Arbeiten zur Steigerung der Zufriedenheit der Mitarbeitenden und der Attraktivität eines Unternehmens/einer Organisation als Arbeitgeberin beitragen sowie zur Flexibilisierung von Arbeitsprozessen unter Wahrung der Interessen der Mitarbeitenden sowie der Dienststellen.

Situation in der EKBO: Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeitenden in der EKBO, die BerufspendlerInnen sind, wird vermutlich deutlich längere Arbeitswege als die oben genannten 6 bzw. 18 km zurücklegen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gab an, dass die durchschnittliche Länge des einfachen Arbeitsweges in Deutschland bei 16,9 km liegt.[2] Auch für die Landkreise der EKBO sowie für Berlin liegen Zahlen vor: Der durchschnittliche einfache Arbeitsweg aller BerufspendlerInnen in den Landkreisen der EKBO liegt bei 23 km, in Berlin bei 10 km. Aus den allgemeinen Zahlen für BerufspendlerInnen lässt sich eine Tendenz der Situation in der EKBO ableiten. Angesichts der zukünftigen, strukturellen Entwicklungen in unserer Landeskirche (Stichwort „Gemeinde- und andere Fusionen“ usw.) ist mit einer zukünftigen Zunahme der Streckenlängen (nicht nur für Arbeitswege, sondern auch für Dienstfahrten) zu rechnen.

Vor allem in den großflächigen, ländlichen Räumen der EKBO ist (wegen des fehlenden ÖPNV-Angebots sowie der Länge der Fahrtwege) der PKW in der Regel das Hauptverkehrsmittel der Mitarbeitenden, das zudem in der Regel erfahrungsgemäß von nur einer Person besetzt ist. Insofern ist das Potential zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch das mobile Arbeiten in den ländlichen Räumen der EKBO besonders hoch.

Zur Vermeidung von nicht zwingend notwendiger Mobilität von hauptberuflich Mitarbeitenden wurden in einer EKBO-weiten Umfrage im Jahr 2023 bisherige Erfahrungen der Kirchenkreise und Kirchlichen Verwaltungsämter mit bereits bestehenden Dienstvereinbarungen zum mobilen Arbeiten erfragt und ausgewertet. Die Überlegung, eine EKBO-weite Dienstvereinbarung zu diesem Thema einzuführen, wurde anschließend verworfen. Stattdessen werden kirchliche Dienststellen, die Unterstützungsbedarf bei der Erstellung oder Optimierung von Dienstvereinbarungen für ihren Bereich haben, individuell begleitet. Im Konsistorium fortlaufend zuständig ist die Abteilung 5, Referat 5.2

(Dargestellt in einem Extra–Kasten)

 

Klimabilanz und mobiles Arbeiten im Umweltbüro

 

Das Umweltbüro der EKBO reduzierte im Kontext eines notwendig gewordenen Umzuges innerhalb des Konsistoriums die Anzahl der Büroräume um einen Raum. Die beiden neuen Räume des Umweltbüros befinden sich nun in der 6. Etage des Konsistoriums, in Haus 3, und in direkter Nachbarschaft zu den Räumen des kirchlichen Bauamtes. Durch diese räumliche Änderung wurde nicht nur die Zusammenarbeit mit dem Bauamt weiter verstärkt, sondern durch die Reduzierung der Büroräume in Verbindung mit dem mobilen Arbeiten (geregelt in der Dienstvereinbarung des Konsistoriums) auch die eigene Klimabilanz der Umweltarbeit verbessert.

 

 

Quellen-/Informations-Sammlung:

  • Studie des Öko-Institut Freiburg (2022)

https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/compan-e_Homeoffice.pdf

(z.B. Seite 5, Kapitel 5 „Wann führt Homeoffice zu einer CO2-Einsparung?“)

  • Studie des Instituts für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) Berlin

im Auftrag von Greenpeace (2020)

https://www.greenpeace.de/publikationen/arbeiten-corona

  • Informationen des Umweltbundesamtes (2020)

https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobiles-arbeiten-im-homeoffice-vermeidet-verkehr

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/video-streaming-art-der-datenuebertragung

  • Informationen des Bundesministerium für Familie und Soziales (2020)

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-549-pdf-verbreitung-auswirkung-mobiles-arbeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

 

Mobiles Arbeiten in der EKBO als Maßnahme in bereits beschlossenen Arbeitsaufträgen (Konzepten, Richtlinien usw.) der EKBO bzw. EKD:

 

  • Umweltkonzept (beschlossen auf der Landessynode im Frühjahr 2014)

https://www.ekbo.de/fileadmin/ekbo/mandant/ekbo.de/1._WIR/10._Umwelt-und_Klimaschutz/Umweltkonzept_der_EKBO__Kurzfassung___1_.pdf

  • Klimaschutzkonzept[3] (beschlossen auf der Landessynode im Frühjahr 2017)

https://www.ekbo.de/fileadmin/ekbo/mandant/ekbo.de/1._WIR/10._Umwelt-und_Klimaschutz/Download-Bereich/Klimaschutzkonzept_der_EKBO_Kurzfassung__1_.pdf

  • Klimaschutzgesetz (§ 10 Absatz 2)

https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/47172

 

 

 

 


[1] Die Fahrten vom Wohn- zum Arbeitsort sowie zurück gehören optional in die Klimabilanz eines Unternehmens/einer Organisation. Die EKBO hat die Fahrten vom Wohn- und Arbeitsort sowie zurück in ihrem Klimaschutzkonzept bilanziert.

[2] www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/startseite/topmeldungen/pendeln-2022.html

[3] Das mobile Arbeiten wird als eine der möglichen, zusätzlichen Maßnahmen, die im städtischen als auch im ländlichen Raum umsetzbar sind, indirekt erwähnt. Die im Zuge der Corona-Pandemie zwangsweise gewonnenen, großflächigen, praktischen Erfahrungen bei der Einrichtung und Umsetzung des mobilen Arbeitens lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. 

[4] Mit positivem Votum der EKBO.

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