21.11.2024
Newsletter November 2024
Seit Juli dieses Jahres liegen die überarbeiteten Reisekostenregelungen der EKBO vor. Die Überarbeitung hatte das Ziel, die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel zu fördern. Zu diesem Zweck wurde zunächst die Verankerung der Kriterien Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit, die über das Bundesreisekostengesetz geregelt ist und damit auch für die Mitarbeitenden der EKBO gilt, bestätigt. In die Reisekostenverordnung wurde eine Einzelregelung zur Nutzung von Miet-/Sharing-Fahrzeugen (PKW, Motorrad/Moped, Roller, Fahrrad/E-Bike, Lastenrad) und ein Verbot von Inlands- und Kurzstreckenflügen aufgenommen. In einer Verwaltungsvorschrift sind weitere Regelungen verankert wie die Erstattung der Kosten für eine dienstlich genutzte, private Zeitkarte, wie beispielsweise das Deutschlandticket, die Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken unter bestimmten Bedingungen oder eine Regelung zur Wegstreckenentschädigung für PKW-Dienstkilometer ab einer Mindeststrecke von 3 km, inkl. entsprechender Ausnahmeregelung. Die Regelungen der Verwaltungsvorschrift gelten für die Mitarbeitenden des Konsistoriums und angeschlossener Einrichtungen. Andere Dienststellen können diese Verwaltungsvorschrift als Vorlage nutzen und für die eigene Dienststelle verabschieden.
Ein weiterer Schwerpunkt bei der Überarbeitung war die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für Fahrrad-Dienst-km. Die geplante Besserstellung des Fahrrades durch eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung konnte nach Vorliegen der Anrufungsauskunft des zuständigen Finanzamtes nicht eingeführt werden, da der damit verbundene steuerrechtlich-finanzielle und verwaltungstechnische Aufwand zu hoch wäre. Eine weitere Bearbeitung der Frage, wie erhöhte Wegstreckenentschädigungen für Fahrrad-Dienst-km ohne zusätzlichen steuerrechtlich-finanziellen und in Verbindung damit ohne verwaltungstechnischen Mehraufwand eingeführt werden könnte, wurde gemeinsam mit Umweltbeauftragten anderer Landeskirchen an die EKD-Steuerkommission herangetragen.
Die neuen Reisekostenregelungen sollen möglichst wenig zusätzlich reglementieren, sondern neue Möglichkeiten eröffnen. Dabei soll gleichzeitig die Umweltfreundlichkeit der notwendigen Dienstreisen stärker in den Prozess der Dienstreiseplanung gerückt werden. Auch wenn es an vielen Stellen eine allgemeine Abwägungsfrage bleibt. An anderen Stellen wird der stärkere Bezug zu den Zielen der Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit hoffentlich dazu beitragen, für notwendige Dienstreisen das möglichst klimafreundlichste Fortbewegungsmittel zu wählen.